Generalversammlung 2020 von HUBER+SUHNER in Abwesenheit der Aktionäre – Stimmabgabe ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter möglich

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
23.03.2020 - 6:45 (MEZ)

Um die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre zu schützen und dabei zu helfen die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen, hat der Verwaltungsrat von HUBER+SUHNER entschieden sie von einer physischen Teilnahme an der Generalversammlung vom 1. April 2020 auszuschliessen. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden stattdessen aufgefordert ihre Stimmen zu den Traktanden ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzugeben.

Das Recht dazu gibt den Verwaltungsräten Artikel 6a der COVID-19-Verordnung 2 des Schweizerischen Bundesrats vom 13. März 2020 mit Änderungen vom 16. März 2020. Die Aktionärinnen und Aktionäre wurden per Brief über die Modalitäten der Stimmabgabe informiert. Die Traktanden der Generalversammlung sind auf hubersuhner.com (Unternehmen > Generalversammlung) publiziert

HUBER+SUHNER AG
Patrick G. Köppe
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